Bei den Testfragen habe ich ein Verständnisproblem bei Frage 90:
diese lautet:
Wann ist ein Angriff im Rahmen der Notwehr §227 BGB rechtswidrig?
- Bei jedem Angriff eines Täters. — falsch denn hier dar ich mich wehren
- Wenn der Täter keinen Rechtfertigungsgrund hat. — richtig (aber das verstehe ich inhaltlich nicht) Wenn der täter nicht aus Selbsthilfe Notstsand oder Notwehr handelt ist eine Notwehr rechtswidrig??
- Wenn der Täter schuldunfähig ist. — Egal ob er das ist oder nicht. Ich muss mich wehren
- Wenn der Angriff von einem Tier ausgeht. falsch das ist notstand.
Danke für das Verständnis und die Antwort.