Bei den Testfragen gab es eine die lautet: Wannist nach § 823 BGB grundsätzlich Schadensersatz zu leisten?
- Wenn ein Schaden widerrechtlich verursacht wurde, egal wie — antwort ist falsch
- Wenn vorsätzlich ein Schaden verursacht wurde — richtig
- Wenn fahrlässig ein Schaden verursacht wure — richtig
- Wenn der Schadensverursacher einen Rechtfertigungsgrund hatte. — falsch.
Das hier 4. falsch ist ist mir klar. 2 und 3 sind richtig und somit muss 1. falsch sein, da maximal 2 Antworten stimmen. Doch warum passt die 1 logisch nicht? Wenn ich widerrechtlich was beschädige egal wie, also wenn ich das handy meines Nachbarn beschädige muss ich dies doch ersetzen oder nicht? oder kommt es hier auf den passus widerrechtlich an?
Danke vielmals für die Antwort