Folgende Frage ist mir nicht ganz klar.
Bei einer Fahrzeugkontraolle bleibt Sicherheitsmitarbeiter S aus Versehen am Außenspiegel eines Fahrezeuges hängen und beschädigt diesen dadurch. Muss S Schadensersatz leisten?
- Ja, weil er widerrechtlich gehandelt hat? — richtig (warum war das widerrechtlich) Hat er das Auto wie ein Polizist kontorlliert, dann darf er das nicht. Steht es auf dem Parkplatz den er überwacht dann darf er das doch oder? Also wo war das widerrechtlich?
- ja, weil er fremdes Eigentum mutwillig beschädigt hat. — falsch. Klar war ja nicht mutwillig
- Nein weil er nicht vorsätzlich gehandelt hat. — Man muss nicht vorsätzlich handeln.
- Ja, weil er fremde Eigentum fahrlässig beschädigt hat. — Stimmt. und ist mir auch klar.