Wann muss die Sachkundeprüfung abgelegt werden?
Die Prüfung ist gesetzliche Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder
in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife) - Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, wenn man in leitender Funktion tätig ist
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen, wenn man in leitender Funktion tätig ist
Was wird geprüft?
Inhalte der Sachkundeprüfung sind die folgenden Themenbereiche:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(Hier lernt der Teilnehmer z.B. die Unterschiede von Rechten privater Sicherheitsmitarbeiter und Polizei) - Gewerberecht
(Hier werden die jeweiligen Vorschriften der Gewerbeordnung sowie die Bewachungsverordnung behandelt) - Datenschutz
(In diesem Gebiet wird das Grundwissen zum Bundesdatenschutzgesetz sowie der Umgang mit personenbezogenen Daten vermittelt) - Bürgerliches Recht
(In diesem Sachgebiet lernt der Teilnehmer den Unterschied und die Befugnisse aus Eigentum und Besitz sowie die Befugnisse aus dem Hausrecht und den Jedermannsrechten) - Straf- und Verfahrensrecht
(Inhalt hier ist beispielsweise, welche Voraussetzungen eine Notwehr oder eine vorläufige Festnahme haben — oder die Erläuterung von Straftaten wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung) - Umgang mit Verteidigungswaffen
(Basis dieses Sachgebiets ist das Waffengesetz — hier lernt der Teilnehmer die wesentlichen Inhalte und Begriffe wie z.B. Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Gefährlichkeit von Schusswaffen, Zuverlässigkeit und dergleichen) - Unfallverhütungsvorschriften
(In diesem Themenbereich werden die Teilnehmer in den Bereich der Arbeitssicherheit eingeführt) - Umgang mit Menschen
(Dieses Gebiet vermittelt den Umgang mit anderen Menschen, insbesondere Deeskalation bei Konflikten) - Grundlagen der Sicherheitstechnik
(Hier wird das Grundwissen zum Thema Sicherheitstechnik vermittelt – z.B. mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen und Brandschutz)
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Prüfungsablauf
Die Prüfungen können vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Besondere Voraussetzungen zur Anmeldung wegen der Teilnahme an der Sachkundeprüfung gibt es nicht – allerdings empfiehlt es sich, auf Grund der Tatsache, dass die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und relativ schwierig ist, sich qualifiziert vorzubereiten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (Dauer max. 2 Std.) und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten.
Prüfungstermine
Die Sachkundeprüfungen finden monatlich jeweils am 3. Donnerstag im Monat bei diversen (aber nicht allen!) Industrie- und Handelskammern statt. Falls der 3. Donnerstag im Monat ein Feiertag ist, finden sie am 2. Donnerstag im Monat statt.
Hier können Sie die nächstgelegene Industrie- und Handelskammer suchen: IHK-Finder
Die Anmeldung zur Prüfung muss rechtzeitig, meist spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin, durch den Teilnehmer selbst erfolgen.
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